Rentenreform 2026: Das kommt auf Sie zu und was Sie tun können

Von Claudia Mößner | Gerichtlich registrierte Rentenberaterin nach § 10 RDG | RentenExperts

Auf einen Blick: Die Rentenkommission 2026 hat weitreichende Reformvorschläge vorgelegt. Im Zentrum stehen zwei Einschnitte: Die Regelaltersgrenze soll ab Jahrgang 1965 schrittweise über 67 Jahre hinaus angehoben werden (§§ 35, 235 SGB VI), und die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte nach 45 Beitragsjahren (§§ 38, 236b SGB VI) soll vollständig entfallen. Gleichzeitig soll die Altersgrenze für die Rente für langjährig Versicherte (35 Beitragsjahre, §§ 36, 236 SGB VI) von 63 auf 64 Jahre steigen. Noch ist nichts Gesetz – doch die Koalition aus CDU/CSU und SPD orientiert sich erkennbar an diesen Empfehlungen. Der Artikel wird regelmäßig aktualisiert.

Worum geht es bei der Rentenreform 2026?

Die Rentenkommission hat im Jahr 2026 ein umfangreiches Reformpaket vorgelegt. Zwei Empfehlungen betreffen besonders viele Menschen, die heute noch im Berufsleben stehen: die Anhebung der Altersgrenzen und die geplante Streichung der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren. Beide Punkte haben konkrete Auswirkungen auf die persönliche Rentenplanung – und zwar für Jahrgänge, die teilweise heute schon 58 oder 60 Jahre alt sind.

Wenn Sie über 60 sind und in den nächsten drei bis fünf Jahren in Rente gehen wollen, haben Sie höchstwahrscheinlich Vertrauensschutz – prüfen Sie, ob Sie schon einen Rentenanspruch haben könnten, auch wenn Sie noch berufstätig sind. Wenn Sie noch 15 oder 20 Jahre bis zum Ruhestand haben, muss sich Ihre Planung ändern.

 

Prüfen Sie hier kostenfrei, ob Sie nach dem aktuellen Recht schon einen Rentenanspruch haben:

Anhebung der Altersgrenzen: Was konkret geplant ist

Regelaltersgrenze steigt ab 2032 schrittweise an

Bisher gilt: Wer ab Jahrgang 1964 die Regelaltersgrenze erreicht, geht mit 67 Jahren in Rente. Daran ändert sich zunächst nichts. Die Rentenkommission empfiehlt jedoch, die Grenze ab 2032 – also erstmals für Jahrgang 1965 – an die Lebenserwartung zu koppeln.

Das Prinzip: Steigt die Lebenserwartung, fließen zwei Drittel des Gewinns in eine längere Erwerbsphase; nur ein Drittel kommt der Rentenphase zugute. In der Praxis bedeutet das nach derzeitiger Einschätzung eine Staffelung von einem zusätzlichen Monat je zwei Jahrgänge:

Jahrgang Neue Regelaltersgrenze (Einschätzung)
1964 67 Jahre, 0 Monate
1965 67 Jahre, 1 Monat
1966 67 Jahre, 1 Monat
1967 67 Jahre, 2 Monate
1968 67 Jahre, 2 Monate
1969 67 Jahre, 3 Monate
1970 67 Jahre, 3 Monate
1971 67 Jahre, 4 Monate
1972 67 Jahre, 4 Monate
1973 67 Jahre, 5 Monate
1974 67 Jahre, 5 Monate
1975 67 Jahre, 6 Monate
1976 67 Jahre, 6 Monate

Wichtiger Hinweis: Diese Tabelle bildet den aktuellen Stand der Kommissionsempfehlung ab. Ob die Staffelung tatsächlich so moderat ausfällt, ist offen. Es ist nicht auszuschließen, dass die Anhebung schneller oder stärker kommt.

Rente für langjährig Versicherte: Eintrittsalter steigt von 63 auf 64

Die Altersrente für langjährig Versicherte setzt eine Wartezeit von 35 Jahren voraus, also 35 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung (nicht nur Beitragsjahre). Die Rentenkommission empfiehlt, das Eintrittsalter für diese Rentenart zeitnah von 63 auf 64 Jahre anzuheben. Anschließend soll sie parallel zur Regelaltersgrenze steigen.

Für die betroffenen Jahrgänge könnte die Staffelung so aussehen:

Jahrgang Neue Grenze (Einschätzung)
1964 63 Jahre, 0 Monate
1965 63 Jahre, 2 Monate
1966 63 Jahre, 4 Monate
1967 63 Jahre, 6 Monate
1968 63 Jahre, 8 Monate
1969 63 Jahre, 10 Monate
1970 64 Jahre

Wichtiger Hinweis: Möglicherweise beginnt die Anhebung erst später, In Betracht kommt hier der Jahrgang 1968. Das sind heute noch 58-Jährige, die erstmals in 5 Jahren von der vorgezogenen Altersrente profitieren könnten. Dieser Zeitraum galt zumindest bisher regelmäßig als rentennahe Phase – und damit als besonders schutzwürdig.

Wegfall der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren

Was die Empfehlung bedeutet

Die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte (§§ 38, 236b SGB VI) ermöglicht heute einen vorzeitigen Renteneintritt ohne Abzüge, wenn 45 Beitragsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung nachgewiesen werden. 

Die Rentenkommission empfiehlt, diese Rentenart vollständig abzuschaffen. Möglicherweise wird eine Art Härtefallregelung für Menschen, die ihren zuletzt dauerhaft ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können, eingeführt.

Ab welchem Jahrgang greift der Wegfall?

Noch steht kein Stichtag fest. Unsere Einschätzung: Der Wegfall dürfte frühestens für Jahrgang 1967 / 1968 kommen.

Vertrauensschutz: Wer ist geschützt?

Verfassungsrechtlich ist der Gesetzgeber verpflichtet, Vertrauensschutz zu gewähren. Wer bereits konkrete Schritte auf Basis der geltenden Regelungen unternommen hat – etwa eine Altersteilzeitvereinbarung geschlossen hat –, darf nicht ohne Weiteres schlechter gestellt werden.

Aus früheren Reformen kennen wir solche Stichtagslösungen, zuletzt der Stichtag 01.01.2007 bei der Einführung der Rente ab 67. Ob und wie eine Altersteilzeitvereinbarung im Einzelfall schützt, hängt vom genauen Abschlusszeitpunkt und den konkreten Konditionen ab. 

Was bedeutet das für Ihre Rentenplanung?

Die Reformvorschläge sind noch kein Gesetz. Aber die politischen Signale sind klar: Es ist heute kaum noch davon auszugehen, dass die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren dauerhaft erhalten bleibt oder die Altersgrenzen unverändert bleiben.

Wer zu den Jahrgängen ab 1965 gehört und heute noch erwerbstätig ist, sollte seine individuelle Situation frühzeitig prüfen und leider in Betracht ziehen müssen, dass die Rente womöglich erst später beginnt.


Alle Angaben basieren auf den aktuellen Empfehlungen der Rentenkommission 2026 und werden regelmäßig aktualisiert. Stand: Juni 2026.


 

Grundsätzliche Hauptthemen  für Versicherte ab 60

„Kommt die Rente mit 70?”

Die Sorge:

Die Regelaltersgrenze könnte auf 70 Jahre erhöht werden. Wer jetzt 60 ist, müsste noch 10 Jahre arbeiten. Für viele Menschen ist das belastend – körperlich belastende Berufe, Gesundheitsprobleme, Burnout nach 45 Berufsjahren.

Was die Rentenkommission vorgelegt hat:

Die Kommission hat tatsächlich Szenarien mit einer Erhöhung auf letztlich 70 Jahre vorgelegt.

Wahrscheinlichkeit und realistische Szenarien:

Die Regelaltersgrenze könnte auf verschiedene Weise erhöht werden – und nicht alle Szenarien sind gleich wahrscheinlich. Das wahrscheinlichere Szenario ist eine Erhöhung zunächst doch schon auf 68 oder 69 Jahre erfolgt, nicht auf gleich auf 70. Das ist politisch leichter durchzusetzen und international vergleichbar, obwohl in anderen Ländern der EU auch schon das 70. Lebensjahr das Regelalter ist(zum Beispiel in Dänemark).

Eine flexible Lebensarbeitszeit statt einer festen Grenze wurde dagegen ausgeschlossen, könnte aber bei künftigen Reformen wieder relevant werden: Wer zum Beispiel 50 Beitragsjahre erfüllt hat, könnte mit beliebigem Alter in Rente gehen.

Übergangsfrist und Vertrauensschutz:

Das ist der entscheidende Punkt: Nicht für alle Versicherten greift ad hoc die neue Grenze. Historisches Vorbild ist die Rente mit 67 (beschlossen 2007, umgesetzt ab 2012–2031):

  • Jahrgang 1947: Regelaltersgrenze bleibt 65 Jahre (Vertrauensschutz)
  • Jahrgang 1958: Regelaltersgrenze 66 Jahre
  • Jahrgang 1964: Regelaltersgrenze 67 Jahre

 

Zu erwarten bei der neuen Reform (vermutlich ähnlich, vielleicht aber gestrafft):

  • Jahrgang 1964 und älter: Möglicherweise Vertrauensschutz (bleibt bei 67)
  • Jahrgang 1965–1970: Stufenweise Erhöhung auf 68
  • Jahrgang 1970+: Neue Grenze

Für wen ist das besonders kritisch?

  • Handwerker, Arbeiter in körperlich belastenden Berufen (Bau, Pflege, Produktion)
  • Menschen mit Gesundheitsproblemen oder Berufsunfähigkeit
  • Arbeitslose oder Langzeitarbeitslose (schwer, bis 70 beschäftigt zu bleiben)
  • Frauen mit Erwerbstätigenabbruch wegen Kindern (weniger Beitragsjahre, später starken, später verdient)

Unser Rat:

  • Wenn Sie 55–62 Jahre alt sind: Rechnen Sie realistisch mit einer Erhöhung der Altersgrenzen und dem Wegfall der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren. Rechnen Sie Szenarien mit Abschlag durch, informieren Sie sich zu den Rentenansprüchen. Die Rentenreform wird je jünger Sie sind umso wahrscheinlicher voll greifen.
  • Wenn Sie 62–65 Jahre alt sind: Sie haben gute Chancen auf Vertrauensschutz. Aber: Prüfen Sie, ob Altersteilzeit oder andere Modelle sinnvoll sind. Beantragen Sie vielleicht Ihre Altersrente zu Wahrung der Frist und warten Sie den weiteren Verlauf ab, solange es möglich und sinnhaft ist. Lassen Sie sich beraten.
  • Wenn Sie 66+ Jahre alt sind: Sie sollten bereits Ihre Rentenstrategie haben. Im Zweifel: Beantragen Sie Ihre Altersrente zu Wahrung der Frist und lassen Sie sich beraten.

„Fällt die abschlagsfreie Rente mit 63 weg?”

Es gibt zwei verschiedene Dinge, die oft verwechselt werden:

  1. Altersrente für besonders langjährig Versicherte (oft als “Rente ab 63” bezeichnet): Das ist die Rente, die Menschen mit 45 Beitragsjahren ohne Abschlag in Anspruch nehmen können – aber nur, wenn sie in Abhängigkeit ihres Geburtsjahres die maßgebliche Altersgrenze erreicht haben. Im Jahr 1964 Geborene können diese Rente erst ab 65 Jahren in Anspruch nehmen. Nur die Jahrgänge bis 1953 konnten ohne Abschlag mit 63 in Rente. Es ist dem Autor unklar, weshalb in Politik und Medien immer von Rente mit 63 gesprochen wird, da dies die Wahrnehmung verzerrt und die Realität völlig verkennt.
  2. Altersrente für langjährig Versicherte: Das ist eine andere Regelung. Wer 35 Versicherungsjahre hat, kann mit 63 in Rente gehen – aber mit bis zu 14,4 % Rentenabschlag.

Die Kommission schlägt vor, die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte zu streichen. Das übt Druck auf Menschen aus, die nach jahrzehnter langer Arbeit mit einem ungekürzten Ruhestand zumindest ab 65 gerechnet haben.

Außerdem soll der früheste Renteneintritt von derzeit 63 zeitnah auf 64 angehoben werden.

Beantragen Sie eine Rentenauskunft bei der Deutschen Rentenversicherung. Sie sollten wissen, wie viele Beitragsjahre Sie tatsächlich haben.

„Werden die Abschläge erhöht – teuerer Renteneintritt?”

Wer früher in Rente geht, muss Rentenabschläge in Kauf nehmen. Aktuell sind das 0,3 Prozent pro Monat frühen Eintritt. Das summiert sich: Mit 63 statt 67 gehen = 48 Monate früher = 14,4 % weniger Rente – lebenslang.

Wenn die Abschläge erhöht werden, wird das teurer. Eine Erhöhung auf 0,4 oder sogar 0,5 Prozent pro Monat wäre realistisch.

Derzeit ist das nicht geplant, soll aber alle 5 Jahre geprüft werden.

„Und was ist mit anderen Rentenarten?”

Erwerbsminderungsrente:

Die Erwerbsminderungsrente steht nicht im Fokus der Rentenreform 2026, ist aber indirekt betroffen: Wenn die Regelaltersgrenze auf 70 steigt, wird es um so schwerer, Zeiten der Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit bis zur Rente mit Krankengeld und Arbeitslosengeld zu überbrücken. Es ist sehr wahrscheinlich, dass deshalb die Zahl auf derartige Rentenanträge zunehmen wird – bei immer weniger Personal der Deutschen Rentenversicherung ist mit mehr Automatisierung zu rechnen. Und genau diese birgt das Risiko, dass vermehrt berechtigte Anträge abgelehnt werden oder im weiteren Verlauf auch eine rechtliche Verschärfung der Zugangsvoraussetzungen zu erwarten ist.

Allerdgins soll der Tatbestand der “Berufsunfähigkeit” wieder aufgenommen werden, was vor allem langjährigen Beitragszahlern den Zugang zu einer früheren aber höheren Rente ermöglichen kann. Unsere Vermutung: Der Tatbestand der Altersrente für schwer behinderte Menschen wird um “Berufsunfähigkeit” erweitert, so dass für schwer behinderte Menschen oder berufsunfähige Menschen die gleichen Regelegungen gelten.

Witwenrente/Witwerrente:

Einige fordern:

  • Zeitliche Befristung (z. B. nur 5–10 Jahre nach Tod)
  • Einkommensanrechnung noch weiter verschärfen
  • Altersgrenze erhöhen
  • aber auch: Komplette Abschaffung.

Konkrete Checkliste – Was Sie jetzt tun sollten

Schritt 1 – Rentenauskunft beantragen

Das ist die Grundlage für alle weiteren Entscheidungen: Sie sollten wissen, wie viele Beitragsjahre Sie tatsächlich haben, auch kann man aus der Rentenauskunft heraus weitere Überlegungen und Berechnungen gut anstellen. Klar, Aussagen zur Rentenreform werden Sie dort nicht finden, teils hat die DRV auch frühere Änderungen gar nicht korrekt mitgeteilt (mehr dazu hier: Fehlerhafte Rentenauskünfte: Nachzahlungen möglich) – aber den Status Quo zu kennen hilft, die Zukunft zu planen.

Schritt 2 – Ihre Beitragsjahre zählen, Lücken prüfen und das Rentenkonto klären

Sobald Sie die Rentenauskunft erhalten haben, sollte der Verlauf geprüft werden und geklärt werden, welche Versicherungszeit (Wartezeit) erfüllt ist. Falls in diesem Jahr oder in den kommenden Jahren voraussichtlich Lücken entstehen oder Arbeitslosigkeit droht: Erkundigen Sie sich, wie Sie diese schließen können. Es kommen freiwillige Beitragszahlungen aber auch die Aufstockung eines Minijobs zur vollen Rentenversicherungspflicht in Betracht. Übrigens: Ab dem 1. Juli 2026 können Sie einmalig Ihre bisherige Entscheidung ändern und einen bisher rentenversicherungsfreien Minijob in eine volle Rentenbeitragszahlung wandeln – das kann oft sehr sinnvoll sein.

Schritt 3 – Prüfen Sie Vertrauensschutz-Optionen (für Ältere)

Wenn Sie 60+ sind: Es gibt sinnvolle Optionen, um sich Vertrauensschutz zu sichern. Meistens aber wird dieser an der “Rentennähe” der betroffenen Personen festgemacht und ob mit den aktuellen Regelungen disponiert wurde. Ein Altersteilzeitvertrag ist dabei der “Klassiker. Falls Ihr Arbeitgeber damit einverstanden ist und auch für Sie die Nachteile einer ATZ akzeptabel sind, könnte damit wohl die aktuelle Rechtslage, vor allem die Rente ab 65 ohne Abschlag noch gesichert werden. Machen Sie das aber nicht allein – lassen Sie sich beraten. Die Rechtslage ist komplex, und ein Fehler kostet Sie später Geld und Rente (und Nerven).

Schritt 4 – Professionelle Beratung nutzen

Kostenloses Angebot:

  • Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV): Kostenlos, aber nicht Ihre Interessen vertretend
  • Beratung bei den Gemeinden: Kostenlos, nicht umfangreich ausgebildet, nicht Ihre Interessen vertretend
  • Internetrecherche, KI-Chats: teils kostenlos, aber: drei Quellen, vier Meinungen, niemals umfassende Auskunft für Ihren Einzelfall.

 

Gebührenpflichtig, aber spezialisiert:

  • Unabhängige Rentenberater: Kostenpflichtig, Beratung ausschließlich in Ihrem Interesse

Schritt 5 – Informieren Sie sich regelmäßig

Die Reform ist in Bewegung. Es sit sinnvoll, sich zu informieren – aber auch nicht, sich täglich in News-Streams zu verlieren.

Gute Quellen:

  • Deutsche Rentenversicherung (www.drv.de): Offizielle Infos
  • Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS): Gesetzesentwürfe
  • Bundeszentrale für Politische Bildung: Neutrale Erklärvideos
  • Seriöse Medien: Nicht Clickbait-Seiten, sondern etablierte Zeitungen
  • Blogbeiträge bei Fachleuten wie Rentenberaten

 

Was Sie nicht machen sollten:

  • Täglich Nachrichten lesen und Angst aufbauen
  • YouTubern und “Internet-Experten” vertrauen, die aber keine gerichtlich zugelassenen oder registrierten Rentenberater sind
  • Entscheidungen treffen, bevor die Reform final ist (außer Sie sind sehr nah am Renteneintritt)

Über die Autorin

Claudia Mößner ist gerichtlich registrierte Rentenberaterin nach § 10 RDG mit fast 25-jähriger Berufserfahrung. Sie berät Versicherte deutschlandweit zu allen Fragen rund um die gesetzliche Rentenversicherung – insbesondere zur konkreten Auswirkung der geplanten Rentenreform auf Ihre persönliche Rentenplanung und zu den verbleibenden Gestaltungsmöglichkeiten vor einem möglichen Stichtag. Ihr Schwerpunkt liegt auf der individuellen Unterstützung bei Anträgen auf Altersrente. Lassen Sie sich beraten, bevor Sie entscheiden – hier erfahren Sie mehr: Ihr Weg zur Rente.

Kommt die Rente mit 70 wirklich?
Die Rentenkommission hat Szenarien mit einer Erhöhung der Regelaltersgrenze bis auf 70 Jahre auf den Tisch gelegt. Das wahrscheinlichere Szenario ist vielleicht eine Erhöhung auf 68, nicht gleich auf 70. Wichtig: Nicht alle bekommen die neue Grenze. Historisches Vorbild ist die Rente mit 67, bei der ältere Jahrgänge Vertrauensschutz bekamen. Mit der neuen Reform ist ähnliches zu erwarten: Jahrgang 1964 und älter werden sehr wahrscheinlich Vertrauensschutz haben, Jahrgänge 1965–1970 könnten stufenweise auf 68 erhöht werden, und erst ab Jahrgang 1970+ gilt die neue Grenze.
Es gibt zwei verschiedene Dinge, die oft verwechselt werden: Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte mit 45 Beitragsjahren, die nur für ältere Jahrgänge abschlagsfrei mit 63 möglich war (Jahrgänge bis 1953, inzwischen erst ab dem 65. Geburtstag möglich), und die Altersrente für langjährig Versicherte mit 35 Versicherungsjahren, die mit Abschlag ab 63 möglich ist. Die Rentenkommission schlägt vor, die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte zu streichen. Bei bereits erfüllten 45 Jahren könnte aber Vertrauensschutz greifen. Die Rente mit Abschlag soll zeitnah auf das 64. Lebensalter statt bisher 63 angehoben werden. Beantragen Sie eine Rentenauskunft bei der Deutschen Rentenversicherung, um zu erfahren, wie viele Beitragsjahre Sie tatsächlich haben.
Die Rentenreform kommt nicht plötzlich – es gibt Zeit. Aktuell (Juni 2026) wurde erst der Bericht der Rentenkommission vorgelegt. Aber schon bald wollen Bundesregierung und Bundestag in die politische Beratung treten. Erste Entwürfe erwarten wir bereits im Herbst 2026. Womöglich tritt ein neues Gesetz schon 2027 in Kraft. Aber wer nahe am Renteneintritt ist, bekommt sehr wahrscheinlich Vertrauensschutz. Wenn Sie über 60 sind und in den nächsten drei bis fünf Jahren in Rente gehen wollen, haben Sie höchstwahrscheinlich Vertrauensschutz. Auch eine ATZ bildet Vertrauensschutz.

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