Fehlerhafte Rentenauskünfte: Nachzahlungen möglich

Auf einen Blick: In den Jahren 2020 bis 2022 enthielten Rentenauskünfte der Deutschen Rentenversicherung vielfach unzutreffende Angaben zu den Hinzuverdienstgrenzen bei vorgezogenen Altersrenten. Wer sich auf diese Auskünfte verließ und deshalb keinen Rentenantrag stellte, kann unter Umständen einen sozialrechtlichen Herstellungsanspruch geltend machen – mit der Folge eines rückwirkenden Rentenbeginns und teils erheblicher Nachzahlungen. Für Ansprüche aus dem Jahr 2022 läuft die vierjährige Verjährungsfrist Ende 2026 aus. Eine Prüfung ist daher dringend geboten.

Rentenauskünfte der Deutschen Rentenversicherung bilden die zentrale Grundlage, um weitreichende Entscheidungen rund um den Rentenbeginn und den Übergang in den Ruhestand zu treffen. Insbesondere bei vorgezogenen Altersrenten waren bis 2022 die Hinzuverdienstgrenzen ausschlaggebend dafür, ob und in welchem Umfang eine Rente beantragt wurde. Umso gravierender sind die Folgen, wenn diese Informationen unzutreffend oder unvollständig sind.

Gerade in den Jahren 2020 bis 2022 erhielten viele Versicherte Rentenauskünfte, die Angaben zu den Hinzuverdienstgrenzen bei Altersrenten enthielten, die nicht der damals geltenden Rechtslage entsprachen. Die Konsequenz: Viele Betroffene verzichteten auf einen Rentenantrag oder stellten ihn zu spät – und verloren damit möglicherweise Anspruch auf erhebliche Rentenzahlungen.

Hinzuverdienst bei vorgezogenen Altersrenten – was viele nicht wissen

Wer eine vorgezogene Altersrente in Anspruch nehmen möchte, steht regelmäßig vor der Frage, wie sich ein fortgesetztes Erwerbseinkommen auf die Rentenzahlung auswirkt.

In der Praxis zeigt sich, dass die Regelungen zum Hinzuverdienst in den letzten Jahren vielfach missverstanden wurden. Viele Versicherte gingen pauschal davon aus, dass ein höheres Einkommen automatisch dazu führt, dass keinerlei Rentenzahlung verbleibt. Diese Annahme ist unzutreffend. Maßgeblich ist stets, welche Hinzuverdienstgrenzen im jeweiligen Jahr tatsächlich galten und wie das Einkommen in den Jahren 2020 bis 2022 angerechnet wurde.

Besonders problematisch wird es, wenn Versicherte ihre Entscheidung ausschließlich auf Rentenauskünfte stützen, die unzutreffende oder veraltete Grenzwerte enthalten. Wird auf dieser Grundlage von einem Rentenantrag abgesehen, obwohl rechtlich ein Anspruch bestanden hätte, können daraus erhebliche finanzielle Nachteile entstehen.

Corona-Sonderregelungen 2020 bis 2022 – deutlich höhere Grenzen

Gesetzgeberische Änderungen während der Pandemie

Mit Beginn der Corona-Pandemie hat der Gesetzgeber die Regelungen zum Hinzuverdienst bei vorgezogenen Altersrenten vorübergehend erheblich ausgeweitet. Ziel war es, ältere Arbeitnehmer zur Weiterbeschäftigung zu motivieren und zusätzliche Beitragseinnahmen zu sichern.

In den Jahren 2020 bis 2022 galten daher nicht mehr die frühere Standardgrenze von 6.300 Euro jährlich, sondern um ein Vielfaches erhöhte Freibeträge. Diese Sonderregelungen traten an die Stelle der alten Grenze und waren rechtlich verbindlich. Dadurch war es erstmals möglich, trotz höherer Erwerbseinkünfte eine vorgezogene Altersrente ohne nennenswerte Kürzungen zu beziehen.

Veraltete Rechtslage in Rentenauskünften

Problematisch war, dass diese gesetzlichen Änderungen nicht zuverlässig in den Rentenauskünften abgebildet wurden. Zahlreiche Auskünfte enthielten weiterhin Hinweise auf die frühere, deutlich niedrigere Hinzuverdienstgrenze.

Diese Diskrepanz zwischen geltendem Recht und erteilter Auskunft hatte erhebliche praktische Folgen. Wer sich auf die Rentenauskunft verließ, konnte zu dem Schluss kommen, dass ein Rentenantrag wirtschaftlich keinen Sinn ergebe – obwohl ein gleichzeitiger Bezug von Gehalt und Rente tatsächlich möglich gewesen wäre.

Typische Fehlentscheidungen aufgrund falscher Rentenauskünfte

Die fehlerhaften Angaben in Rentenauskünften der Jahre 2020 bis 2022 führten häufig dazu, dass Versicherte vollständig auf einen Rentenantrag verzichteten oder diesen um mehrere Jahre verschoben.

Jeder Monat ohne gestellten Rentenantrag bedeutet jedoch einen Monat ohne Rentenzahlung – selbst dann, wenn rückblickend ein Anspruch bestanden hätte. Je nach Rentenhöhe und Dauer der Verzögerung können sich daraus beträchtliche Nachzahlungen ergeben.

Rückwirkender Rentenbeginn – wann Nachzahlungen möglich sind

Voraussetzung: Ursächlichkeit der fehlerhaften Auskunft

Ein rückwirkender Rentenbeginn kommt nicht automatisch in Betracht. Voraussetzung ist, dass die fehlerhafte Rentenauskunft nachweislich ursächlich dafür war, dass der Rentenantrag nicht oder verspätet gestellt wurde.

Versicherte gelten rechtlich als Laien und dürfen grundsätzlich auf die Richtigkeit offizieller Auskünfte vertrauen. Sind diese objektiv falsch oder unvollständig, kann im Einzelfall ein sozialrechtlicher Herstellungsanspruch bestehen. Dieser ermöglicht es, den Betroffenen so zu stellen, als hätte die fehlerhafte Auskunft nicht stattgefunden – mit der Folge eines rückwirkenden Rentenbeginns.

Mögliche Höhe von Rentennachzahlungen

Ist ein rückwirkender Rentenbeginn durchsetzbar, sind mehrmonatige oder sogar mehrjährige Nachzahlungen möglich. In der Praxis zeigen sich dabei auch fünfstellige Beträge. Dennoch ist jeder Fall individuell zu prüfen.

Verjährung von Rentenansprüchen – ein oft unterschätztes Risiko

Vierjährige Verjährungsfrist im Sozialrecht

Rentenansprüche unterliegen einer Verjährungsfrist von vier Kalenderjahren. Die Frist beginnt mit dem Ablauf des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Für Sachverhalte aus dem Jahr 2022 läuft diese Frist Ende 2026 aus. Wer bis dahin keine fristwahrenden Maßnahmen ergriffen hat, riskiert den endgültigen Verlust bestehender Ansprüche.

Möglichkeiten der Fristwahrung

Die Verjährung kann gehemmt oder unterbrochen werden – etwa durch einen Rentenantrag, einen Widerspruch oder einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X. Wer untätig bleibt, riskiert den endgültigen Verlust bestehender Ansprüche.

Fazit: Prüfen lohnt sich – aber nicht ohne fachliche Begleitung

Fehlerhafte Rentenauskünfte zu Hinzuverdienstgrenzen in den Jahren 2020 bis 2022 sind kein Einzelfall. In geeigneten Fällen kann ein rückwirkender Rentenbeginn mit erheblichen Nachzahlungen möglich sein. Voraussetzung ist eine sorgfältige Prüfung der individuellen Situation und der geltenden Verjährungsfristen – und diese läuft für viele Betroffene Ende 2026 ab.

Nicht das Abwarten, sondern das rechtzeitige Prüfen entscheidet hier über erhebliche finanzielle Unterschiede.

Über die Autorin

Claudia Mößner ist unabhängige Rentenberaterin mit fast 25-jähriger Berufserfahrung. Sie berät Versicherte deutschlandweit zu allen Fragen rund um die gesetzliche Rentenversicherung und ist bekannt aus Ihrer Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Rundfunk sowie als Fachexpertin in zahlreichen Medienbeiträgen. Ihr Schwerpunkt liegt auf der Optimierung des Rentenbeginnes sowie der Beratung zur Flexirente bei Weiterarbeit. Sie betreut seit Jahren Mandanten beim Übergang in die Rente und Rentenantragsverfahren zur Altersrente.

Wenn Sie prüfen möchten, ob Sie von fehlerhaften Rentenauskünften betroffen sind und Nachzahlungen bekommen können, können Sie hier Kontakt aufnehmen.

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