Von Norbert Loos | Gerichtlich registrierter Rentenberater nach § 10 RDG | RentenExperts
Auf einen Blick: Für den Antrag auf Altersrente benötigen Sie grundsätzlich eine unterschriebene Vollmacht, die aktuellste Rentenauskunft mit Versicherungsverlauf, ein Ausweisdokument, Angaben zum Familienstand, Ihre elf-stellige Steuer-Identifikationsnummer, Ihre Bankverbindung sowie Angaben zu Ihrer Krankenversicherung seit dem 1. Januar 1996. Je nach persönlicher Situation kommen weitere Unterlagen hinzu, etwa bei Scheidung mit Versorgungsausgleich, bei Kindern, bei privater Krankenversicherung, bei Nebentätigkeiten oder bei Bezug von Krankengeld, Verletztenrente oder einer Schwerbehinderung. Eine vollständige Unterlagensammlung beschleunigt die Bearbeitung und ist Grundlage für unsere gründliche Optimierungsprüfung Ihres Rentenantrags.
Für den Antrag auf Altersrente benötigen Sie eine Reihe von Angaben und Unterlagen. Welche Dokumente Sie einreichen müssen und welche Angaben Sie bereit halten sollten, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab – manche Nachweise sind aber für nahezu jeden Rentenantrag Pflicht. In diesem Beitrag erhalten Sie eine klare Übersicht: Zuerst die Unterlagen, die fast immer gebraucht werden, danach die Nachweise, die je nach Lebenslage zusätzlich hinzukommen.
Damit Sie nichts vergessen, können Sie sich unsere Checkliste als PDF herunterladen und in Ruhe abhaken: Übersicht herunterladen.
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Diese Unterlagen sind für fast jeden Rentenantrag nötig
Diese Dokumente sollten Sie für Ihren Rentenantrag griffbereit haben – sie werden bei nahezu allen Anträgen auf Altersrente benötigt:
- Vollmacht, unterschrieben. Damit können wir Sie gegenüber der Deutschen Rentenversicherung vertreten und Ihren Antrag stellen.
- Ihre aktuellste Rentenauskunft mit Rentenverlauf. Wichtig: Gemeint ist die Rentenauskunft, nicht die jährliche Renteninformation. Die Rentenauskunft sollten Versicherte ab 55 Jahren automatisch von der Deutschen Rentenversicherung erhalten; sie enthält den vollständigen Versicherungsverlauf und eine verbindlichere Rentenberechnung und dient uns als Grundlage für die Optimierungsprüfung.
- Geburtsurkunde, Personalausweis oder Reisepass zum Nachweis Ihrer Identität und Ihres Geburtsdatums.
- Angaben zu Ihrem Familienstand: verheiratet, geschieden, verwitwet oder ledig.
- Ihre Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID). Diese besteht aus elf Ziffern, ohne Schrägstriche. Verwechseln Sie die Steuer-ID nicht mit der Steuernummer – beide sind unterschiedliche Kennungen.
- Ihre Bankverbindung: vor allem IBAN, selten noch BIC und zur Sicherheit Name der Bank, damit die Rente ausgezahlt werden kann. Bei Zahlungen in das Ausland sind weitere Angaben und Bestätigungen nötig.
- Anschrift Ihrer aktuellen gesetzlichen Krankenkasse. Sind Sie dagegen derzeit privat krankenversichert, geben Sie stattdessen Ihre letzte gesetzliche Krankenkasse an, beziehungsweise die Krankenkasse, die auf Ihrer letzten Gehaltsabrechnung vermerkt ist (so genannte Einzugsstelle).
- Übersicht Ihrer Krankenversicherungen seit dem 1. Januar 1996. Bitte listen Sie alle gesetzlichen Krankenkassen oder privaten Krankenversicherungen auf, bei denen Sie seitdem versichert waren, jeweils mit Zeitangabe.
Diese Unterlagen sind je nach persönlicher Situation zusätzlich erforderlich
Neben den oben genannten Basisunterlagen kann die Deutsche Rentenversicherung je nach Ihrer Lebenssituation weitere Nachweise verlangen. Prüfen Sie, welche der folgenden Punkte auf Sie zutreffen.
Bei Scheidung oder Verwitwung
Wurden Sie geschieden, ist wichtig, ob ein Versorgungsausgleich durchgeführt wurde. Der Versorgungsausgleich sorgt dafür, dass während der Ehe erworbene Rentenansprüche zwischen den Ehepartnern hälftig aufgeteilt werden. Legen Sie in diesem Fall den zugehörigen Beschluss des Familiengerichts bei.
Sind Sie verwitwet, geben Sie an, ob Sie bereits eine Hinterbliebenenrente beziehen (Witwen- oder Witwerrente). Reichen Sie dazu den entsprechenden Rentenbescheid ein.
Falls Sie mehrfach geschieden wurden oder mehrfach verwitwet sind, teilen Sie dies auch unbedingt mit – hier gibt es ganz spezielle Wechselwirkungen zwischen den verschiedenen Rentenarten (Witwen- oder Witwerrente nach dem letzten und vorletzten Ehegatten etc.).
Bei privater Krankenversicherung
Sind Sie privat krankenversichert, benötigen wir Name und Anschrift Ihrer Versicherung sowie Ihre letzte Beitragsabrechnung.
Bei Kindern
Haben Sie Kinder – egal ob leibliche Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder oder Pflegekinder –, geben Sie deren Anzahl an und legen Sie – falls vorhanden und noch nicht bei der Deutschen Rentenversicherung hinterlegt – die Geburtsurkunden bei. Kindererziehungszeiten können sich rentensteigernd auswirken. Auch ist die Anzahl der Kinder nötig für die Prüfung des Krankenversicherungsstatus.
Bei Nebentätigkeit oder Gewerbe
Üben Sie neben Ihrer Haupttätigkeit einen Minijob aus oder erzielen Sie Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb oder aus Land- und Forstwirtschaft, teilen Sie dies ebenfalls mit. Diese Einkünfte können Einfluss haben, entweder bei der Rentenberechnung, aber auch bei der Beitragshöhe zur gesetzlichen Krankenversicherung. Versicherte mit Anspruch auf ALG sollten ebenfalls eine Antragstellung bei der Landwirtschaftlichen Alterskasse (SVLFG) in Betracht ziehen. RentenExperts unterstützt Sie selbstverständlich auch bei diesen Anträgen.
Bei Leistungsbezug oder besonderen Lebensumständen
Legen Sie, falls zutreffend, folgende Bescheide bei:
- Bescheide von Krankenkasse oder Arbeitsamt bei aktuellem Leistungsbezug (zum Beispiel Krankengeld oder Arbeitslosengeld)
- Bescheide der Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse bei Bezug von Verletztengeld, Verletztenrente oder bei einer stattgehabten Rentenabfindung
- Bescheide über Leistungen nach dem Soldatenversorgungsgesetz
- Bescheide oder Anwartschaftsnachweise bei Ansprüchen im Bereich der Beamtenversorgung
- Ihren Schwerbehindertenausweis, falls vorhanden
- Nachweise über selbst gezahlte freiwillige Rentenbeiträge oder über Beiträge zum Ausgleich eines Rentenabschlags
Warum eine vollständige Sammlung der Unterlagen wichtig ist
Je vollständiger Ihre Unterlagen für den Rentenantrag von Anfang an sind, desto schneller können wir und auch die Deutsche Rentenversicherung Ihren Antrag bearbeiten. Fehlen Nachweise, kommt es häufig zu Rückfragen und Nachforderungen – das verzögert die Bearbeitung oft um mehrere Wochen. Wir werden aber darauf achten, dass alle Angaben und Unterlagen vollständig sind und Ihnen helfen, den Antrag vollständig an die DRV zu senden. Eine vollständige Unterlagensammlung ist zudem die Grundlage für unsere gründliche Optimierungsprüfung: Nur wenn alle relevanten Zeiten und Angaben vorliegen, lässt sich zuverlässig beurteilen, ob zum Beispiel freiwillige Beiträge oder Kindererziehungszeiten korrekt berücksichtigt sind.
Über den Autor
Norbert Loos ist gerichtlich registrierter Rentenberater nach § 10 RDG in München. Er berät Versicherte deutschlandweit zu allen Fragen rund um die gesetzliche Rentenversicherung – von der strategischen Planung des Rentenantrags über die Flexirente bis hin zur Prüfung und Durchsetzung von Rentenansprüchen gegenüber der Deutschen Rentenversicherung. Sein Schwerpunkt liegt auf der individuellen, unabhängigen Honorarberatung.
Wenn Sie Ihren Rentenantrag professionell begleiten lassen möchten, nehmen Sie hier sehr gerne Kontakt auf. Laden Sie gerne die Rentenauskunft hoch, wir melden uns zeitnah.

